Gutachten

Im Auftrag von Familiengerichten arbeite ich als Sachverständige mit Fragestellungen zu:

  • Sorge-/Umgangsrecht (§ 1671, 1684, 1685, 1909 BGB)
  • Kindeswohlgefährdung (§1666 BGB)
  • Geschützte Unterbringung in der Jugendhilfe (§ 1631b BGB)
  • Rückführungen von Kindern, die zu einem früheren Zeitpunkt aus ihrer Familie herausgenommen wurden (§1632 BGB)

Ich verfüge über die Zertifizierung als Systemisch-Lösungsorientierte Sachverständige im Kontext familiengerichtlicher Verfahren durch die SDB e.V. Das heißt, dass ich einvernehmliche Lösungen in familiengerichtlichen Verfahren anstrebe und mit den Beteiligten des jeweiligen Familiensystems zu erarbeiten versuche.

Meinem Verständnis von Begutachtung liegt ein ganzheitliches, prozesshaftes und dynamisches Bild von Familie zugrunde. Die von mir erstellten Gutachten sind klar strukturiert, für alle Beteiligten verständlich formuliert und erfüllen die fachlichen Anforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (www.bmjv.de).